Wegweiser durch die Berufslehre

1.5. Eidgenössische Berufsmaturität (BM)

Die eidg. Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Diese wird mit der Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen. Lernende können den Berufsmaturitätsunterricht besuchen, wenn sie
  a) die Aufnahmebedingungen (Aufnahmeprüfung) 
  erfüllen und
  b) das Einverständnis des Lehrbetriebs eingeholt
  haben.

Der Besuch des Berufsmaturitätsunterrichts ist nur zu gewährleisten, wenn die Leistungen der Lernenden in Betrieb und Berufsfachschule genügend sind. Der Berufsmaturitätsunterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich.

Lernende, die sich erst später entscheiden, können die eidg. Berufsmaturität (BM) nach der beruflichen Grundbildung berufsbegleitend oder als Vollzeitlehrgang nachholen.

Die eidg. Berufsmaturität (BM) schafft die Voraussetzungen für ein Studium an einer Fachhochschule im entsprechenden Berufsfeld. Mit Zusatzqualifikation ist auch ein Studium an einer Hochschule möglich.

BBG Art. 25 Abs. 1

INFO


Lernende, die die Voraussetzungen erfüllen, können die eidg. Berufsmaturität (BM) absolvieren.

Anschluss an die Berufsmaturität