Wegweiser durch die Berufslehre

1.3. Bildungsverordnung/Bildungsplan

Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG). Für jeden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannten Beruf sind die wesentlichen Vereinbarungen in einer Bildungsverordnung geregelt.

In der Bildungsverordnung werden die genaue Berufsbezeichnung und die Dauer der beruflichen Grundbildung bestimmt. In ihr sind auch die Anforderungen an die Lehrbetriebe umschrieben und die Anzahl der Lernenden festgelegt, die gleichzeitig in einem Betrieb ausgebildet werden dürfen. In der Bildungsverordnung wird auf den Bildungsplan verwiesen. Dieser enthält detaillierte Angaben zur beruflichen Grundbildung und wird periodisch aktualisiert.
Sämtliche Angaben zu den Qualifikationsbereichen, zur Dauer des Qualifikationsverfahrens (QV) und die nötigen Vorgaben für die korrekte Beurteilung und Benotung sind in der Bildungsverordnung enthalten (resp. im Bildungsplan).

Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan ergeben ein Ganzes. Die einzelnen Teile müssen sich einerseits logisch ineinanderfügen, andererseits muss sich das Qualifikationsverfahren (QV) an den Handlungskompetenzen orientieren.
Der Bildungsinhalt wird in der Regel gemeinsam von den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt (OdA), vom Bund und von den Kantonen erarbeitet. Danach folgt eine breite Vernehmlassung bei Berufs- und Fachverbänden sowie bei den zuständigen kantonalen Behörden.

BBG Art. 19

Inhalt und zeitlicher Ablauf der beruflichen Grundbildung wird in den meisten Berufen in einem Bildungsplan definiert. Er kann bei den entsprechenden Organisationen der Arbeitswelt (OdA) oder beim SBFI (unter: Bildung > Berufliche Grundbildung > Berufsverzeichnis) bezogen werden.

INFO


Für jeden anerkannten Beruf sind die wesentlichen Vereinbarungen in einer Bildungsverordnung geregelt.